top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 21.01.2022

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit Sarah Kiefer -”Die kleine Schublade” (nachfolgend “Ordnungscoach” genannt) und dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt).

​

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten die AGB als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Ordnungscoach und dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags. 

​

Abweichenden Bedingungen, die der Auftraggeber verwendet, wird widersprochen. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch den Ordnungscoach zugestimmt.

​

1. Gegenstand des Vertrags / Leistungsangebot

  • Gegenstand der angebotenen Dienstleistung sind Erstgespräche, Beratungen, sowie Hilfe beim Ordnung schaffen. Die Angebote sind der aktuellen Leistungsübersicht zu entnehmen. Gegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

  • Die Leistungen können vor Ort, per Telefon oder Videokonferenz stattfinden. 

  • Art und Umfang der Leistung werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

​​

2. Vertragsschluss

  • Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ordnungscoaches.

  • Alle Angebote sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

  • Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Ordnungscoach.

  • Mit Vertragsabschluss sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Eine Änderung der persönlichen Daten ist unverzüglich anzuzeigen. 

​

3. Arbeitszeit und Pausen

  • Die Arbeitszeit beginnt mit Erscheinen des Ordnungscoaches zum vereinbarten Termin und endet mit dem Verlassen des Einsatzortes. Im Falle einer Online-Session beginnt die Arbeitszeit mit Erscheinen am Telefon, bzw. in der Videokonferenz und endet mit Beendigung des Telefonats, bzw. der Videokonferenz.

  • Pausen die der Auftraggeber machen möchte, werden nicht von der Arbeitszeit des Ordnungscoaches abgezogen.

  • Stunden aus Paketen können in vor-Ort-Sessions á mindestens 3 Stunden und Online-Sessions á mindestens 1 Stunde aufgeteilt werden.

​​

4. Auftragserfüllung / Mängel

  • Die Ergebnisse hängen von der Bereitschaft des Auftraggebers ab, Methoden und Kenntnisse umzusetzen. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

  • Die Leistungen des Ordnungscoaches gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

  • Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Ordnungscoach zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. 

  • Eine störungsfreie Atmosphäre liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

 

5. Sicherheit

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Ordnungscoach über potentielle Gefahren (Haustiere, Schädlingsbefall, Waffenbesitz, Bauschadstoffe) in den Räumlichkeiten zu informieren und diese, soweit möglich, nach bestem Wissen und Gewissen zu sichern oder zu entfernen.

  • Es gilt das aktuellen Corona Hygienekonzept. Einzusehen unter www.diekleineschublade.de/hygienekonzept

 

6. Preise & Bezahlung

  • Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gemäß §19 Abs 1 USTG keine Umsatzsteuer.

  • Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem elektronischen Weg an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse. 

  • Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

  • Paketpreise sind vor Beginn der Zusammenarbeit zu begleichen. 

  • Die Anfahrt bis 30 Minuten Fahrtzeit ist kostenfrei. Darüber hinaus werden 20,00 € pro angefangene 15 Minuten berechnet. Als Grundlage gilt der laut Google Maps schnellste Weg mit dem PKW zwischen Firmensitz (Rüttelistraße 2, 79650 Schopfheim) und Erbringungsort. Die Parkgebühren fallen zu Lasten des Auftraggebers. Übernachtungskosten werden pauschal mit 70,00 € pro Nacht berechnet.

  • Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Einkaufs- oder Entsorgung-Tätigkeiten fallen in die Arbeitszeit des Ordnungscoaches, soweit nicht anders vereinbart oder im Angebot enthalten.

  • Wird der Ordnungscoach beauftragt, Gegenstände im Namen des Auftraggebers zu verkaufen, so wird die Höhe der Provisionsgebühren schriftlich vereinbart.

​
 

7. Terminabsage, Rücktritt vom Vertrag

  • Terminabsagen durch den Kunden müssen telefonisch oder per Email erfolgen. Erfolgt die Absage

  • bis 48 Stunden vor Beginn, so kann der Termin kostenfrei verschoben werden.

  • weniger als 48 Stunden und mehr als 24 Stunden vor Beginn, so werden 25% des vereinbarten Betrags fällig.

  • weniger als 24 Stunden vor Beginn, so werden 50% des vereinbarten Betrags fällig.

  • Die oben genannten Regelungen finden keine Anwendung wenn unverschuldetes Handeln zugrunde liegt. Der Ordnungscoach ist berechtigt, einen Nachweis über das unverschuldete Handeln zu verlangen.

  • Wird ein Termin durch den Kunden ohne Absage nicht wahrgenommen wird der vereinbarte Betrag in vollem Umfang fällig.

  • Sollte der Auftrag Übernachtungen enthalten, so fallen die Stornierungskosten im Fall der Absage durch den Auftraggeber zu Lasten des Auftraggebers.

  • Erfolgt die Absage eines vereinbarten Termins durch den Ordnungscoach so entstehen dadurch keine Ansprüche für den Auftraggeber. Durch den Ordnungscoach abgesagte Termine werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. 

  • Der Vertrag wird in der Übereinkunft geschlossen, dass ein gemeinsames Arbeiten sowohl fachlich als auch menschlich möglich ist. Sollte eine der beiden Vertragsparteien diese Übereinkunft widerrufen wollen, so ist dies in einem persönlichen Gespräch darzulegen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.

  • Bereits erbrachte Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind kostenpflichtig.

 


8. Haftung

  • Der Ordnungscoach erkennt Gegenstände als alleiniges Eigentum des Auftraggebers an. Wenn der Auftraggeber bereit ist, das Eigentum zu entsorgen, so wird hiermit festgestellt, dass die endgültige Entscheidung über diese Angelegenheiten stets beim Auftraggeber liegt.

  • Für Schäden an Gegenständen die nachweislich der Ordnungscoach  zu vertreten hat, haftet der Ordnungscoach im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

 

9. Datenschutz

  • Der Ordnungscoach verwendet die vom Auftraggeber angegeben Daten lediglich zur Auftragsanbahnung, Abwicklung, Rückabwicklung sowie zum Zweck der Buchführung und Aktenaufbewahrung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. 

  • Weitere Regelungen zum Datenschutz sind der Webseite unter https://www.diekleineschublade.de/datenschutz zu entnehmen.


10. Diskretion und Verschwiegenheit

  • Der Auftraggeber erkennt an, dass der Eintritt in diesen Vertrag bedeutet, dass der Ordnungscoach mit persönlichen Gegenständen und Informationen in Kontakt treten kann. Der Ordnungscoach versichert, diese Informationen nicht zu verbreiten und die höchsten Standards der Vertraulichkeit und Respekt für den Besitz des Auftraggebers zu wahren. 

  • Aufgrund von EFTA-Abkommen ist der Ordnungscoach als Deutsche Selbstständige dazu verpflichtet, Ihre Arbeit in der Schweiz für jeden Aufenthalt elektronisch beim Staatssekretariat für Migration anzumelden. Im Formular werden Datum, Dauer und Adresse des Aufenthalts abgefragt. Hiermit sei der Auftraggeber darüber informiert, dass eine Überprüfung der Angaben und Arbeit beim Auftraggeber vor Ort während der Erbringung der Dienstleistung durch das Staatssekretariat für Migration erfolgen kann.

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zugänglich gemachten Unterlagen nur für seinen eigenen Zweck zu verwenden und diese nicht im Original oder in Kopie an Dritte  weiterzugeben.

 

11. Sonstige Bestimmungen

  • Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  • Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. 

​​

12. Gerichtsstand

  • Die Parteien vereinbaren Schopfheim als Gerichtsstand und Erfüllungsort Ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.​

bottom of page